Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE), Tarifverstoß (TV).
Wie kann ich das Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE), Tarifverstoß (TV) zahlen?
Bitte überweisen Sie den noch zu zahlenden Betrag auf folgendes Konto:
COMMERZBANK AG
IBAN: DE95 6624 0002 0115 1802 00
BIC: COBADEFFXXX
Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer als Verwendungszweck die13-stellig, beginnend mit „51…“ an.
Wie kann ich meine gültige Fahrkarte bzw. meinen Ausweis vorzeigen?
Falls Sie Ihre gültige Fahrkarte oder Ihren Ausweis bei der Kontrolle nicht vorzeigen konnten, können Sie dies ganz einfach nachträglich über den Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“ auf der Startseite nachholen.
Bitte beachten Sie, dass:
- eine Frist für die nachträgliche Vorlage, welche Sie auf Ihrem Beleg finden, einzuhalten ist
- ein Bearbeitungsentgelt anfällt
- übertragbare Fahrkarten nachträglich nicht anerkannt werden
Ich möchte meine übertragbare Fahrkarte vorzeigen. Geht das?
Grundsätzlich können wir übertragbare Fahrkarten – gemäß der geltenden Tarifbestimmungen – nachträglich nicht anerkennen. Ausnahmen sind Papierfahrkarten für Züge des Fernverkehrs.
Mein eTicket/meine Chipkarte war nicht lesbar. Was soll ich tun?
Ihr eTicket/Ihre Chipkarte war bei der Kontrolle nicht lesbar. Somit konnten die Kundenangaben und Fahrtberechtigungen, die auf dem eTicket gespeichert sind, nicht geprüft werden. Sie haben aber die Möglichkeit das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzuzeigen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte bei der DB erworben, dann können Sie das Ticket bequem über den Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“ auf der Startseite nachträglich vorlegen. Hierfür benötigen wir nur die Nummer Ihres eTickets bzw. Ihrer Chipkarte.
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte nicht bei der DB erworben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner und lassen sich eine Gültigkeitsbescheinigung ausstellen. Mit der Gültigkeitsbescheinigung können Sie sich erneut hier anmelden und diese über den Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“ hochladen.
Was ist ein eTicket?
Ein eTicket ist eine Fahrkarte, bei der die Fahrtberechtigung, also der Fahrschein, elektronisch auf einer Chipkarte gespeichert wird. Ein eTicket kann daher elektronisch über ein Lesegerät auf Gültigkeit kontrolliert werden.
Was passiert, wenn ich mein eTicket/meine Chipkarte verliere oder es/sie gestohlen wird?
Sollten Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte verloren haben oder es/sie wurde entwendet, dann können Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte problemlos durch das ausstellende Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund sperren lassen. Dies kann, je nach Angebot, persönlich im Kundencenter, telefonisch oder online geschehen.
Haben Sie in diesem Zusammenhang ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten, können Sie das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzeigen. Folgendes ist dabei bitte zu beachten:
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte bei der DB erworben, dann können Sie diese bequem über den Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“ auf der Startseite nachträglich vorlegen. Hierfür benötigen wir nur die Nummer Ihres eTickets/Ihrer Chipkarte.
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte nicht bei der DB erworben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner und lassen sich eine Gültigkeitsbescheinigung ausstellen. Mit der Gültigkeitsbescheinigung können Sie sich erneut hier anmelden und diese über den Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“ hochladen.
Kann mein erhöhtes Beförderungsentgelt auch rechtliche Konsequenzen haben?
Das Beförderungsunternehmen hat einen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes entsprechend der jeweiligen Beförderungs- und/oder Tarifbestimmungen. Das Beförderungsunternehmen kann Strafantrag wegen Leistungserschleichung stellen.
Was mache ich, wenn ich die Nummer 13-stellig, beginnend mit „51…“ nicht weiß oder verloren habe?
Sollten Sie die 13-stellig, beginnend mit „51…“ vergessen bzw. verloren haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Bitte ignorieren Sie die Aufforderungen zur Eingabe der 13-stellig, beginnend mit „51…“. Sie werden dann verbunden.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8-18 Uhr unter Tel. +49 (0)7221 9235 1050
Welche Fahrkarten/Berechtigungen kann ich nachträglich vorzeigen?
Folgende Fahrkarten/Berechtigungen können Sie uns nachträglich zur Prüfung einreichen:
- BahnCard: dafür benötigen wie nur Ihre BahnCard-Nummer
Fahrkarte:
- Papierfahrkarten für Züge des Fernverkehrs,
- alle persönlichen, also auf Ihren Namen ausgestellte Tickets,
- persönliche, auf Ihren Namen ausgestellte, mobile Tickets und Online-Tickets sowie
- eTickets/Chipkarten, die Sie bei der DB erworben haben
- Gültigkeitsbescheinigung: für persönliche, auf Ihren Namen ausgestellte eTicket/Chipkarte, das/die Sie nicht bei der DB erworben haben
Über den Button „Fahrkarten/Ausweis vorzeigen“ auf der Startseite können Sie die Informationen hochladen. Wir prüfen den Sachverhalt und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse nennen und uns die Verwendung erlauben, dann melden wir uns auch gerne per E-Mail bei Ihnen.
Was bedeutet „Die Forderung ist bereits an ein Inkassounternehmen weitergeleitet“?
Diese Forderung ist bisher nicht vollständig ausgeglichen. Nach Ablauf der Zahlungs- und Mahnfristen werden offene Forderungen zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen übergeben.