
Sie haben ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE), Tarifverstoß (TV) erhalten. Mit der 13-stellig, beginnend mit „51…“ Ihres Beleges können Sie hier Kontakt zu uns aufnehmen.
Bitte überweisen Sie den noch zu zahlenden Betrag auf folgendes Konto:
Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer als Verwendungszweck die13-stellig, beginnend mit „51…“ an.
Falls Sie Ihre gültige Fahrkarte oder Ihren Ausweis bei der Kontrolle nicht vorzeigen konnten, können Sie dies ganz einfach nachträglich über den Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“ auf der Startseite nachholen.
Bitte beachten Sie, dass:
Grundsätzlich können wir übertragbare Fahrkarten – gemäß der geltenden Tarifbestimmungen – nachträglich nicht anerkennen. Ausnahmen sind Papierfahrkarten für Züge des Fernverkehrs.
Ihr eTicket/Ihre Chipkarte war bei der Kontrolle nicht lesbar. Somit konnten die Kundenangaben und Fahrtberechtigungen, die auf dem eTicket gespeichert sind, nicht geprüft werden. Sie haben aber die Möglichkeit das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzuzeigen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Ein eTicket ist eine Fahrkarte, bei der die Fahrtberechtigung, also der Fahrschein, elektronisch auf einer Chipkarte gespeichert wird. Ein eTicket kann daher elektronisch über ein Lesegerät auf Gültigkeit kontrolliert werden.
Sollten Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte verloren haben oder es/sie wurde entwendet, dann können Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte problemlos durch das ausstellende Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund sperren lassen. Dies kann, je nach Angebot, persönlich im Kundencenter, telefonisch oder online geschehen.
Haben Sie in diesem Zusammenhang ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten, können Sie das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzeigen. Folgendes ist dabei bitte zu beachten:
Das Beförderungsunternehmen hat einen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes entsprechend der jeweiligen Beförderungs- und/oder Tarifbestimmungen. Das Beförderungsunternehmen kann Strafantrag wegen Leistungserschleichung stellen.
Sollten Sie die 13-stellig, beginnend mit „51…“ vergessen bzw. verloren haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Bitte ignorieren Sie die Aufforderungen zur Eingabe der 13-stellig, beginnend mit „51…“. Sie werden dann verbunden.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8-18 Uhr unter Tel. +49 (0)7221 9235 1050
Folgende Fahrkarten/Berechtigungen können Sie uns nachträglich zur Prüfung einreichen:
Fahrkarte:
Über den Button „Fahrkarten/Ausweis vorzeigen“ auf der Startseite können Sie die Informationen hochladen. Wir prüfen den Sachverhalt und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse nennen und uns die Verwendung erlauben, dann melden wir uns auch gerne per E-Mail bei Ihnen.
Diese Forderung ist bisher nicht vollständig ausgeglichen. Nach Ablauf der Zahlungs- und Mahnfristen werden offene Forderungen zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen übergeben.
Bitte überweisen Sie den noch zu zahlenden Betrag auf folgendes Konto:
Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer als Verwendungszweck die13-stellig, beginnend mit „51…“ an.
Falls Sie Ihre gültige Fahrkarte oder Ihren Ausweis bei der Kontrolle nicht vorzeigen konnten, können Sie dies ganz einfach nachträglich über den Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“ auf der Startseite nachholen.
Bitte beachten Sie, dass:
Grundsätzlich können wir übertragbare Fahrkarten – gemäß der geltenden Tarifbestimmungen – nachträglich nicht anerkennen. Ausnahmen sind Papierfahrkarten für Züge des Fernverkehrs.
Ihr eTicket/Ihre Chipkarte war bei der Kontrolle nicht lesbar. Somit konnten die Kundenangaben und Fahrtberechtigungen, die auf dem eTicket gespeichert sind, nicht geprüft werden. Sie haben aber die Möglichkeit das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzuzeigen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Ein eTicket ist eine Fahrkarte, bei der die Fahrtberechtigung, also der Fahrschein, elektronisch auf einer Chipkarte gespeichert wird. Ein eTicket kann daher elektronisch über ein Lesegerät auf Gültigkeit kontrolliert werden.
Sollten Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte verloren haben oder es/sie wurde entwendet, dann können Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte problemlos durch das ausstellende Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund sperren lassen. Dies kann, je nach Angebot, persönlich im Kundencenter, telefonisch oder online geschehen.
Haben Sie in diesem Zusammenhang ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten, können Sie das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzeigen. Folgendes ist dabei bitte zu beachten:
Das Beförderungsunternehmen hat einen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes entsprechend der jeweiligen Beförderungs- und/oder Tarifbestimmungen. Das Beförderungsunternehmen kann Strafantrag wegen Leistungserschleichung stellen.
Sollten Sie die 13-stellig, beginnend mit „51…“ vergessen bzw. verloren haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Bitte ignorieren Sie die Aufforderungen zur Eingabe der 13-stellig, beginnend mit „51…“. Sie werden dann verbunden.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8-18 Uhr unter Tel. +49 (0)7221 9235 1050
Folgende Fahrkarten/Berechtigungen können Sie uns nachträglich zur Prüfung einreichen:
Fahrkarte:
Über den Button „Fahrkarten/Ausweis vorzeigen“ auf der Startseite können Sie die Informationen hochladen. Wir prüfen den Sachverhalt und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse nennen und uns die Verwendung erlauben, dann melden wir uns auch gerne per E-Mail bei Ihnen.
Diese Forderung ist bisher nicht vollständig ausgeglichen. Nach Ablauf der Zahlungs- und Mahnfristen werden offene Forderungen zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen übergeben.